Praxis am Tuchollaplatz
Vera Reichstein & Marie Peikert
Ambulante Psychotherapie (Verhaltenstherapie) für Kinder und Jugendliche (bis zum 21.Lebensjahr).
Die Kosten für gesetzlich Versicherte werden von der Krankenkasse übernommen.
Privat Versicherte bitten wir im Vorfeld zu klären, ob Ihr Versicherungsvertrag eine Kostenübernahme für eine ambulante Psychotherapie enthält. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP analog der GOÄ, der Gebührenordnung für Ärzte).
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit die Kosten privat zu tragen. Das Honorar richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Psychtherapeuten (GOP, aktuell 100,56€/50min.).
Behandlungsspektrum
Wir bieten diagnostische Abklärung, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Beratung an bei:
- Angststörungen, Soziale Ängste und soziale Phobien, Trennungsängste
- Aufmerksamkeitsdefizits-Hyperaktivitätsstörungen (ADS/ADHS)
- Anpassungsstörungen, Posttraumatische Belastungsstörungen
- Autismus, Mutismus
- Bindungsstörungen
- Depressionen, andere Emotionale Störungen
- Einnässen (Enuresis), Einkoten (Enkopresis)
- Essstörungen
- Lernstörungen
- Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderlinepersönlichkeitsstörung)
- Pubertätskrisen
- Regulationsstörungen (Schwierigkeiten von Säuglingen und Kleinkindern bzgl. Essen, Schlafen und Schreien)
- Schlafstörungen
- Schulabsentismus, Schulverweigerung, Schulangst
- Selbstverletzendes Verhalten
- Somatoforme Störungen (unklare körperliche Beschwerden)
- Störungen des Sozialverhaltens/ Aggressiv-dissoziale Störungen/ oppositionelles Trotzverhalten
- Substanzstörungen
- Ticstörungen
- Zwangsstörungen
Frau Reichstein ist spezialisiert im Bereich "frühkindliche Regulationsstörungen" und Entwicklungsstörungen, wie auch in der Beratung rund um die Schwangerschaft, nach der Geburt bis in die ersten Lebensjahre Ihres Kindes.
Ablauf
Zur ersten Kontaktaufnahme können Sie uns gern eine E-Mail schreiben oder sich während unserer Sprechzeiten telefonisch an uns wenden.
In einem Erstgespräch können wir uns dann kennenlernen, Sie Ihr Anliegen genauer schildern und noch offene organisatorische Fragen (z.B. Kostenübernahme durch die Krankenkasse) klären und das weitere Vorgehen bzw. mögliche Behandlungsoptionen besprechen.
Im Anschluss werden bei Ihrer Krankenkasse die Probatorischen Sitzungen beantragt, welche eine Art Orientierung bieten: wie könnte die Psychotherapie inhaltlich aussehen? Was könnten Ihre Ziele sein/wie wäre der Behandlungsplan? Wie ist unser jeweiliger Behandlungsstil? Können Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen?
Sollten Sie sich für eine Psychotherapie bei uns entscheiden, wird diese ebenfalls bei Ihrer Krankenkasse beantragt. Nach Bewilligung und Übernahme der Kosten, kann die Behandlung beginnen.
Eine Therapie im Rahmen einer kognitiven Verhaltenstherapie kann von 30 Stunden (Kurzzeittherapie 1+2) bis zu 75 Stunden (Langzeittherapie) umfassen. Darüber hinaus können weitere Verlängerungen beantragt werden. Die Sitzungen (Einzeltherapien/Elterngespräche/Familiensitzungen) finden gewöhnlich einmal wöchentlich statt und dauern 50 Minuten.